AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für sämtliche durch uns, CLM Schiele, Wollscheid 39-41, 56746 Spessart, (im Folgenden „Anbieter“ genannt), angebotenen Waren und Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Diese AGB gelten für alle Kunden. (3) Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell und schriftlich ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsgegenstand (1) Durch diesen Vertrag wird die kundenspezifische Herstellung und Lieferung von Präzisionsteilen evtl. unter Nutzung von NC und CNC-Maschinen geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung verwiesen.(2) Diese AGB sind jederzeit auf der Webseite des Anbieters einzusehen oder in Textform beim Anbieter abzufragen.

§ 3 Vertragsschluss (1)  Kundenanfragen können über das entsprechende Kontaktformular oder per E-Mail an den Anbieter gerichtet werden.(2) Nach Bearbeitung der Kundenanfrage wird dem Kunden ein Angebot übersendet. Der Anbieter hält sich für eine Dauer von 14 Tagen an das Angebot gebunden.(3) Zum Vertragsabschluss kommt es, wenn der Kunde auf Grundlage des Kostenvoranschlags eine Bestellung abgibt und der Anbieter dieses Vertragsangebot durch Übersendung einer Bestellbestätigung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegt Adresse annimmt, sowie durch Zahlungseingang einer im Angebot genannten Anzahlung auf eines unserer Konten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen( 1) Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters und beinhalten Netto und Bruttoporeise, sowie die ausgewiesene zur Zeit gültige Umsatzsteuer.(2) Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit zur Zahlung per Rechnung. Die Rechnung wird 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig. Bei mehreren Einzellieferungen wird die jeweilige beiliegende Rechnung 14 Tage nach Erhalt der jeweiligen Einzellieferung zur Zahlung fällig.(3) Weitere Zahlungsarten erfolgen nach Vereinbarung .(4) Ein Zahlungsverzug tritt spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges.(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von dem Anbieter anerkannt oder mit der Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Pflichten des Kunden – Einverständnis zur Datenübermittlung (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter mit der Bestellung die für die Herstellung der bestellten Teile notwendigen Daten (insb. Abmessungen, Mengen, Material) vollständig zu übersenden. Es wird keine Bewertung vorgenommen, ob Teile, die aufgrund der vom Kunden übersendeten Daten hergestellt werden, dazu geeignet sind, eine spezifische Funktion zu Erfüllen oder für die vom Kunden vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschätzung selbstständig vor Absendung der Bestellung vorzunehmen. Eine Haftung für die Beschaffenheit oder die Funktionstüchtigkeit der Teile wird ausgeschlossen, soweit diese auf fehlerhaften Daten des Kunden beruht.(2) Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Teile in Auftrag zu geben, bei denen eine Herstellung und Lieferung keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Patent-, Marken- oder Urheberrechte, und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt den Anbieter frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter aufgrund der Verletzung der vorgenannten Pflicht. Gleiches gilt für Ansprüche gegen den Anbieter, die von Dritten aufgrund der konkreten Verwendung der Teile durch den Kunden oder seiner Kunden an den Anbieter herangetragen werden.(3) Unter der Voraussetzung, dass der Anbieter mit seinen Partnern wirksame Vertraulichkeitsvereinbarungen und gegebenenfalls datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen hat, willigt der der Kunde widerruflich in die anonymisierte Übermittlung der zur Erstellung von Angeboten notwendigen Unterlagen sowie der Fertigungsdaten durch den Anbieter an seine Partner zur Durchführung dieses Vertrages ein. Die Übermittlung kann per Post in zerreißfester Verpackung, auf elektronischem Wege oder in Schriftform erfolgen. Der Anbieter wird die Daten vertraulich behandeln. Der Kunde gewährt dem Anbieter zum Zweck der Vorbereitung und Erfüllung dieses Vertrages eine übertragbare Lizenz zur Nutzung und Weitergabe der Modelle, Technischen Zeichnungen und Daten, welche der Kunde an den Anbieter übersendet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt und weitere Vorbehalte (1) Das Eigentum an der Ware wird bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.(3) Der Kunde tritt dem Anbieter für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Anbieters gegen ihn die dem Kunden aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache werden wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.(4) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Anbieters ihm zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 7 Herstellung – Lieferbedingungen – Leistungsfristen – Annahmeverzug (1) Die Herstellung der bestellten Teile erfolgt entweder durch den Anbieter selbst oder durch einen Fertigungspartner des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Herstellung an einen solchen Fertigungspartner auszulagern(2) Die Lieferzeiten werden aufgrund der kundenspezifischen Anforderungen an die Teile im Angebot individuell mitgeteilt und vereinbart. Die Lieferung der Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.(3) Sind von dem Anbieter Lieferfristen angegeben oder zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Der Anbieter versendet die Bestellung nach der Qualitätsprüfung aus eigenem Lager, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.(4) Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über.

§ 8 Produktbeschaffenheit – Gewährleistung – Verjährung (1) Der Anbieter behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Rechte im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung sind hiervon unberührt.(2) Für alle Waren wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. Ausgenommen sind Mängelansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.(3) Ist das Geschäft ein beidseitiges Handelsgeschäft, so wird die Haftung für Mängel ausgeschlossen soweit der Kunde nicht seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nachkommt.(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Anbieter nicht. Alle vom Anbieter und dessen Personal sowie beauftragten Dritten geäußerten Empfehlungen bzw. Design-Modifikationen, Design-Analysen, Simulationen, Auftragsentwicklungen, generelle Empfehlungen oder sonst gearteten technischen Hinweise stellen lediglich eine unverbindliche Hilfe für den Kunden dar. Hiermit werden keinerlei verbindliche Aussagen zur Fertigbarkeit oder Erfüllung des Zweckes der Ware getroffen oder begründet.

§ 9 Widerrufsrecht für Unternehmer – Stornierungen (1) Ein Widerrufsrecht steht Kunden, welche Unternehmer sind, nicht zu. Unternehmer sind eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.(2) Der Kunde kann eine Bestellung teilweise oder vollständig zu jeder Zeit mittels Nachricht an anfrage@facturee.de stornieren. Die Stornierung wird mit Erhalt dieser Nachricht durch den Anbieter wirksam. Im Falle der Stornierung einer Bestellung behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, welche dem Anbieter bis zum Zeitpunkt der Stornierung im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind.

§ 10 Geistiges Eigentum an Texten, Illustrationen und Dateien (1) Alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum an Texten, Illustrationen und Dateien, welche vom Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden ist es, ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters, nicht gestattet irgendwelche Text, Illustrationen und Dateien, welche ihm vom Anbieter überlassen wurden, zu vervielfältigen, modifizieren, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen.(2) Alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum an Texten, Illustrationen, Dateien und Modelle, welche vom Kunden dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden, verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält eine zum Zwecke der Auftragsausführung beschränkte übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung, Änderung und Nutzung dieser Texte, Illustrationen, Dateien und Modelle.
§ 11 Verschwiegenheitsverpflichtung  (1) Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Details dieses Vertrages sowie hinsichtlich sämtlicher Informationen, die sie über den jeweiligen anderen Vertragspartner im Rahmen dieser Vertragsbeziehung erhalten oder die ihnen zu Kenntnis gelangen, es sei denn diese Informationen sind bereits öffentlich zugänglich oder als der Öffentlichkeit bekannt anzusehen. Der Anbieter ist berechtigt, solche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages notwendig ist.(2) Aus Ausnahme zu der Verschwiegenheitserklärung in diesen AGB und in einer etwaigen zusätzlichen Vertraulichkeitsvereinbarung gestattet der Kunde dem Auftraggeber ausdrücklich, nach erfolgreicher Fertigstellung und Abnahme mindestens eines Auftrags, im Rahmen von allgemeinen Marketingaktivitäten und zu Werbezwecken, auch im Internet auf die Eigenschaft des Kunden als Kunde hinzuweisen. Dabei darf auch das Logo des Kunden zu Werbezwecken gebührenfrei genutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§ 12 Haftungsausschluss  (1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens. Im Übrigen besteht keine Haftung.(2) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vorsehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.(3) Im Falle eines nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit durch den Anbieter verursachten Lieferverzuges haftet der Anbieter für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Schlichtungsklausel(1) Vereinbarung: Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über deren Gültigkeit ergeben, werden nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main geschlichtet.(2) Bestimmung des Schlichters: Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien.(3) Kosten der Schlichtung: Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien je zur Hälfte (bzw. anteilig), soweit sie keine andere Vereinbarung treffen.(4) Öffnung des ordentlichen Rechtswegs bei Scheitern: Sollte es in dem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es beiden Parteien frei, ein zuständiges Gericht anzurufen.(5) Ausnahmen: Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein zentrales gerichtliches Mahnverfahren, Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht (1) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (2) etwas anderes ergibt.(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Ethik-Klausel Wir selbst halten uns freiwillig u.a. an folgende Vorgaben: (1) Unsere Produkte dürfen keine nationalen oder internationalen Gesetze verletzen. Hierzu zählen Menschenrechte und auch Gesetze über den Handel mit gefährdeten Arten.(2) Unsere Produkte dürfen nicht verschreibungspflichtig sein.(3) Unsere Produkte dürfen keine Rechte an geistigem Eigentum verletzen und nicht gegen Gesetze oder Richtlinien gegen Produktpiraterie verstoßen.(4) Wir erwarten auch von unseren Kunden rechtskonformes Verhalten.'

§ 16 Datenschutz (1) Nähere Informationen zu den dabei erhobenen personenbezogenen Daten und zu deren Nutzung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auf seine Person bezogene Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, entsprechend unserer Datenschutzerklärung gespeichert werden; dasselbe gilt für Angebotsdaten.

§ 17 Salvatorische Klausel  (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.(2) Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

§ 18 andere Sprachen
Sofern es verschiedene Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen geben sollte, so gilt im Zweifel die aktuelle Fassung der deutschen Version.Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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